Kündigung: Zahlungsverzug aufschlüsseln
Wer seinem Mieter kündigt, weil dieser mit der Miete in Verzug ist, muss in seinem Kündigungsschreiben Detailtreue zeigen. Konkret: Er muss die Höhe des Rückstandes und dessen Zusammensetzung genau belegen. So urteilte das Amtsgericht (AG) Berlin Mitte unter dem Aktenzeichen 10 C 106/10. Weil der Vermieter dies im zugrunde liegenden Fall nicht getan hatte, wiesen […] weiterlesen