Kündigung: Untermiet-Klausel muss eindeutig sein
Mieter, die in Gesellschaft wohnen, sprich einen Teil ihrer Wohnung untervermieten möchten, sollten bei Vertragsabschluss auf eine eindeutig formulierte Untermietklausel achten. Das ist die Quintessenz eines Streits, den der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 74/10 entschied. Der Fall: Der Mietvertrag der Klägerin sah hinsichtlich einer Untervermietung eine ausdrückliche Einwilligung des Vermieters vor. Als […] weiterlesen











