Schönheitsreparaturen: Farbwahlklauseln unwirksam
Auch so genannte Farbwahlklauseln, die den Mieter dazu verpflichten, die von ihm zu erledigenden Schönheitsreparaturen wie im vorliegenden Fall in „neutralen, hellen, deckenden Farben und Tapeten auszuführen“, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Vorausgesetzt, die Klausel zielt nicht nur auf den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses ab, sondern soll auch […] weiterlesen











