Viele Wohnungsbesichtigungen: keine Aufwandsentschädigung für den Mieter
Einem Mieter platzte der Kragen, weil seine Wohnung zwecks Weitervermietung nacheinander gleich von drei unterschiedlichen Maklern besichtigt wurde. Der Mieter verlangte deshalb eine Aufwandsentschädigung vom Eigentümer, der daraufhin den Mietvertrag kündigte. Doch so geht´s nicht, entschied das Amtsgericht Landsberg am Lech unter dem Aktenzeichen 3 C 70116. Folgender Fall lag dem Urteil zugrunde: Der Verkauf einer vermieteten […] weiterlesen











