Mietminderung: Schimmelige Angelegenheit
Schimmel in der Wohnung ist nicht nur hässlich, sondern vor allem gesundheitsgefährdend. Daher dürfen Mieter die Zahlung an den Vermieter um mindestens zehn Prozent kürzen, sofern der Schimmel an mehreren Stellen in der Wohnung auftritt. Das entschied das Amtsgericht Norderstedt unter dem Aktenzeichen 42 C 561/08. Der Streit zwischen Vermieter und Mieter war an der […] weiterlesen