Mieter müssen Feuchtigkeit im Keller hinnehmen
Nicht in jedem Fall dürfen Mieter die Miete mindern, wenn der Keller feucht ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 67 S 61/10 hervor. Im konkreten Fall hatte der Mieter bemängelt, dass er wegen der großen Feuchtigkeit im Untergeschoss keine Gegenstände lagern könne und daher die Miete mindere. Die […] weiterlesen