Mieterhöhung: Kein Zuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Ist eine Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, unwirksam, darf der Vermieter im Rahmen einer Mieterhöhung keinen Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 181/07 hervor. Im vorliegenden Fall sollte der Mieter Schönheitsreparaturen regelmäßig innerhalb bestimmter Fristen erledigen. Weil eine solche […] weiterlesen