Nebenkosten: Pauschaler Sicherheitszuschlag nicht zulässig
Vermieter müssen vernünftig wirtschaften und dürften ihre Mieter im Rahmen der Nebenkostenvorauszahlung nicht über Gebühr mit einem pauschalen „Sicherheitszuschlag“ zur Kasse bitten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 294/10 hervor. Mancher Vermieter erhöht wegen der Preisspirale bei Energiekosten und anderen Ausgaben die regelmäßig mit der Miete zu zahlenden […] weiterlesen