Ob Mieter an den Kosten für einen Aufzug beteiligt werden dürfen, hängt davon ab, ob sie damit ihre Wohnung erreichen können. Befindet sich, wie im Streitfall, nur im Vorderhaus ein Aufzug, brauchen die Bewohner des Quergebäudes für diese Transportgelegenheit nicht zu zahlen. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen VIII ZR 128/08. Allerdings wiesen […] weiterlesen