Nebenkostenabrechnung muss verständlich sein
Eindeutig unverständlich war die Abrechnung der Nebenkosten, die ein Mieterpaar für den Abrechnungszeitraum 2003 im November des Folgejahres erhielt. Im Februar 2005 erklärten die beklagten Mieter, sie könnten die Abrechnung nicht nachvollziehen. Im darauffolgenden Monat schickte der Vermieter eine präzisere Aufstellung. Zu spät, so der Bundesgerichtshof (BGH). Spätestens ein Jahr nach dem Abrechnungszeitraum muss der […] weiterlesen