Kündigung: Unpünktliche Mietzahlung gravierende Pflichtverletzung
Ein Mieter nahm es mit der Zahlung der Miete nicht so genau und überwies das Geld regelmäßig zu spät, selbst nachdem die Vermieterin ihn zweimal deshalb gemahnt hatte. Laut Mietvertrag war die Miete jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. Tatsächlich bezahlt der Mieter immer zur Monatsmitte. Weil auch die zwei Mahnungen keinen Erfolg brachten, […] weiterlesen