Notar muss beim Grundstückskauf auch auf Risiken hinweisen
Rund um jeden Grundstückskaufvertrag gibt es eine Menge rechtlicher Fallstricke. Daher haben Notare haben nicht nur die Pflicht, bestimmte Rechtsvorgänge zu beurkunden, sondern müssen auch ungefragt informieren, auf Risiken hinweisen und vor den möglichen Folgen einer rechtlichen Handlung warnen. So lautet die Quintessenz einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt unter dem Aktenzeichen 4 U 70/05. […] weiterlesen









