Kündigung: Unpassende Wortwahl kein Kündigungsgrund
Allzu abfälliges Verhalten zwischen Mieter und Vermieter bzw. dessen Beauftragtem kann, muss aber keine Folgen haben. Es kommt vielmehr auf den konkreten Einzelfall an. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin unter dem Aktenzeichen 63 S 352/07 hervor. Im entschiedenen Fall waren sich Mieter und Verwalter jahrelang nicht wohl gesonnen. Die Korrespondenz war […] weiterlesen