Raus aus der Mietwohnung und endlich das eigene Wunschaus bauen – diesen Traum haben sicherlich sehr viele Menschen. Glücklicherweise besteht beim Bau oder Kauf von Immobilien die Möglichkeit, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen. Das KfW-Programm Energieeffizient Bauen ist oft attraktiv.
Was umfasst die Förderung genau?
Die Förderung auf dem KfW-Programm Nr. 153 erfolgt zweistufig. Zum einen können Sie sich auf vergünstigte Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohnung freuen. Darüber hinaus zahlt die KfW einen Tilgungszuschuss zwischen 5 und 15% der Darlehenssumme (bis zu 15.000 Euro), falls die Immobilie einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht. Mit dem Tilgungszuschuss senken Sie die Kreditsumme und sorgen somit für eine große Ersparnis.
Der Tilgungszuschuss errechnet sich dabei folgendermaßen:
Energiehausstandard | Tilgungszuschuss |
KfW-Effizienzhaus 55 | 15% der Darlehenssumme (maximal 18.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 40 | 20% der Darlehenssumme (maximal 24.000 Euro pro Wohneinheit) |
KfW-Effizienzhaus 40 Plus | 25% der Darlehenssumme (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit) |
Stand: September 2019, Tilgungszuschüsse beim KfW-Programm Energieeffizient Bauen (Nr. 153)
Welche Kosten sind förderfähig?
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
- Baukosten ohne Grundstück (beim Bau)
- Baunebenkosten (Architekt, Grunderwerbsteuer, Makler, Notar und Bauberater)
- Kosten für die Beratung, Bauplanung und Baubegleitung (beim Bau)
- Kaufpreis des Wohngebäudes ohne Grundstück (beim Immobilienkauf als Erstkäufer)
- Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohnfläche zu Wohngebäuden
Welche Voraussetzungen erfordert das KfW-Programm Energieeffizient Bauen?
Das KfW-Programm Nr. 153 ist speziell auf den Bau und Kauf von Immobilien mit besonderen energetischen Eigenschaften ausgelegt. Dementsprechend sehen auch die Voraussetzungen für die Förderung aus:
- Die Förderung gilt nicht für Gewerbeimmobilien
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind ausgeschlossen
- Umschuldungen bestehender Baudarlehen sind ebenfalls ausgeschlossen
- Die Förderung ist nicht für Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben geeignet
- Beim Kauf einer energieeffizienten Immobilie wird nur der Ersterwerb gefördert
- Heizungsanlagen in Bezug auf Öl werden seit Anfang 2020 nicht mehr gefördert
Wie sehen die Konditionen im KfW-Programm Energieeffizient Bauen aus?
Bei einem erfolgreichen Förderantrag winkt Ihnen also ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich können Sie noch einen Tilgungszuschuss bis zu 15% der Darlehenssumme realisieren, sofern die Immobilie bestimmte Energiestandards erfüllt.
Die Leistungsmerkmale des Darlehens sehen folgendermaßen aus:
- Wahlweise in Teilbeträgen oder einer Summe abrufbar
- Abrufdauer von 12 Monaten (Verlängerung bis auf 36 Monate möglich)
- Bereitstellungsfreie Zeit von 12 Monaten (danach fallen Bereitstellungszinsen an)
- Sondertilgungen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sind möglich
- Besicherung über einen Grundbucheintrag
- Zinsbindung von 10 Jahren
- Gesamtlaufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren möglich
- 1-5 tilgungsfreie Anlaufjahre (nur Zinszahlung während dieser Zeit)
- Auf Wunsch auch endfälliges Darlehen möglich
Die aktuellen Zinskonditionen lassen sich hier einsehen.
FAQ zum KfW-Programm Energieeffizient Bauen
Wann ist der Beginn von Baumaßnahmen unschädlich für die Förderung?
Bevor der Bau beginnt, müssen Sie mindestens den Kreditantrag gestellt haben. Die KfW weist hier allerdings darauf hin, dass der Baubeginn dann auf eigene Gefahr erfolgt. Auf Nummer Sicher gehen Sie, wenn Sie den Baubeginn auf einem Termin nach der Kreditzusage festlegen. Der formgerechte Antrag sollte innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn des Vorhabens bei der KfW eingehen.
Wie lässt sich sicherstellen, dass die Immobilie den gewünschten Effizienzhaus-Standard erreicht?
Um den Tilgungszuschuss zu bekommen, sollte die Wunschimmobilie am Ende den angestrebten KfW-Effizienzhaus-Standard erfüllen. Damit dies Realität wird, ist es wichtig, einen Experten als Baubegleiter zu Rate zu ziehen. Zu diesem Zweck lässt sich das KfW-Programm 153 mit dem Zuschuss-Programm Nr. 431 (Zuschuss Baubegleitung) kombinieren. Entsprechend akkreditierte Experten können Sie auf dem Portal der Deutschen Energie-Agentur GmbH finden.
Wie sieht die Förderung in Bezug auf Eigenleistungen aus?
Erbringen Sie einen größeren Teil des Baus in Eigenleistung, sind lediglich die Materialkosten förderfähig. Zudem benötigen Sie eine formlose Bestätigung des Sachverständigen, dass die energetischen Maßnahmen richtig umgesetzt wurden.
Geringe Energiekosten und attraktive Förderung mit dem KfW-Programm Energieeffizient Bauen
Das KfW-Programm Nr. 153 bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Hausbau durch vergünstigte Darlehen und attraktive Tilgungszuschüsse deutlich kostengünstiger zu gestalten. Damit sich die Förderung richtig lohnt, sollte die Immobilie jedoch mindestens die Voraussetzungen für den KfW-Effizienzhaus 55 Standard erfüllen. Natürlich ist eine Kombination mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm sowie auch dem Baukindergeld durchaus möglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit und freuen Sie sich auf Ihre Wunschimmobilie!
Tipps, Empfehlungen und Informationen
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